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问题和解答

Einsteigerprojekte China

Für was kann ich Förderung beantragen?

Die Förderlinie Einsteigerprojekte China ermöglicht Ihnen eine umfassende Förderung von "chinabezogenen Aktivitäten" an Ihrer Schule. Die Förderung soll Ihnen an der Schule eine strukturelle Etablierung oder Erweiterung Ihres (bisherigen) Angebots bieten. Dabei sollen verschiedene Zielgruppen nachhaltig profitieren und das Schulprofil Ihrer Schule langfristig erweitert werden.

 

Für die Umsetzung diverser, barrierefreier Aktivitäten und Projekte für die gesamte Schule (z. B. Workshops, Exkursionen, Vortragsreihen) können Sie finanzielle Unterstützung von bis zu 5.000,00 € im Schuljahr erhalten.

Dies umfasst:

  • Mittel für externe Vorträge und Vortragsreihen an Ihrer Schule, inklusive Honorar, Reise- und Übernachtungskosten
  • Mittel für frei zugängliches Lehr- und Lernmaterial, z.B. für Ihre Schulbibliothek und/oder Lizenzen
  • Reisekostenerstattung für eintägige Exkursionen mit China-Bezug, z.B. Besuche von Museen, Theater und Kino sowie zu Veranstaltungen der chinesischen Community.

 

 

Für die Einrichtung oder den Ausbau von (einer) China-AG(s) und/oder Wahlpflichtfach China/Chinesisch können Sie finanzielle Unterstützung von bis zu 6.500,00 € im Schuljahr erhalten.

Dies umfasst:

  • das Honorar für eine AG-Lehrkraft auf bis zu zwei Niveaustufen für bis zu 35 Unterrichtswochen (jeweils à zwei Schulstunden),
  • Reisekosten für die An- und Abreise der AG-Lehrkraft von ca. 60 km / Woche (Orientierung am Bundesreisekostengesetz à 0,30 €/Kilometer),
  • Unterrichtsmaterial / Klassensätze

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem FAQ-Bereich, sowie den Antragsunterlagen. 

 

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

1. Vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch mit uns

Natalie Wagner
Referentin für Schulförderung

Tel: + 49 (0)151 74233387

Dabei möchten wir Ihre Fragen zum Antragsverfahren und zur Projektumsetzung beantworten und gleichzeitig auch praktische Fragen klären, z.B. ob eine Überweisung der Fördermittel auf ein Schulkonto möglich ist.

Sie können dafür entweder in die nächste Sprechstunde kommen oder individuell einen Termin vereinbaren. Klicken Sie dafür hier.

2. Schicken Sie uns den Antrag

Wir benötigen:

Sie können den Antrag bequem online ausfüllen und absenden.
Technische Hinweise finden Sie auf der Antragsseite. Nach Einreichen des Antrags erhalten Sie eine automatische Bestätigungs-E-Mail von uns. Diese enthält eine PDF-Version des ausgefüllten Online-Antrags, welches Sie für Ihre Unterlagen speichern und ausdrucken können.  

Gibt es eine Frist?

Die Antragsfrist für das Schuljahr 2023/24, ist abgelaufen. 
Der nächste Antragszeitraum, für das neue Schuljahr 2024/25, startet am 30.05.2024. Antragsfrist für das Schuljahr 2024/25 ist der 30.06.2024 

 

Förderkriterien

Alle eingegangenen Anträge werden vom Team des Bildungsnetzwerk China gelesen und geprüft. 
Folgende Kriterien spielen dabei eine wichtige Rolle: 

  • Nachhaltiger und gemeinnütziger Einsatz der Fördermittel, sowie Transparenz bezüglich anderer Fördermittel
  • Vermittlung von differenzierten, aktuellen und multiperspektivischen Inhalten des gesamten chinesischsprachigen Raums, sowie aktive antirassistische Bildungsarbeit
  • nachhaltige Verzahnung der chinabezogenen Aktivitäten in das Schulprofil, sowie aktive Teilnahme an Aktivitäten des Bildungsnetzwerk China

Ich habe einen Antrag eingereicht - und jetzt?

Nach Erhalt Ihres Antrags melden wir uns innerhalb von 3-4 Wochen mit einer finalen Rückmeldung bei Ihnen zurück.

Bei Antragsablehnung bieten wir ein Feedbackgespräch an.
Bei Antragsbewilligung erhalten Sie per E-Mail eine Zusage, mit den relevanten Förderunterlagen. Zu den Förderunterlageng gehören: 

  • Bewilligungsschreiben
  • Fördervereinbarung + Förderrichtlinien
  • Mittelabruf
  • Vorlagen für die Zwischen- und Endberichte, inkl. Vorlage für einen sog. Verwendungsnachweis

Die in der E-Mail und in den Förderunterlagen festgehaltenen Daten (Förderzeitraum und Fördersumme) sind geltend und können nicht ohne Rücksprache mit dem Bildungsnetzwerk China angepasst werden. 
Bitte beachten Sie: Wir können keine Ausgaben rückwirkend übernehmen, die vor Beginn der Förderung getätigt wurden.

FAQ - Was muss ich für die Einsteigerförderung noch beachten?

Dieser Teil wird regelmäßig aktualisiert. Bei Fragen melden Sie sich bitte direkt an: Natalie Wagner (natalie.wagner@bildungsnetzwerk-china.de)

Die Einsteigerförderung unterstützt Schulen beim Aufbau oder bei der Ergänzung eines strukturellen China-Profils. Aktivitäten und/oder regelmäßige Lernangebote innerhalb Deutschlands werden gefördert.
Dabei können unterschiedliche Zielgruppen (Schüler:innen, Lehrkräfte, Austauschschüler:innen, Expert:innen, ...) miteinander verzahnt werden.

Zu den Fördermöglichkeiten gehören:
AKTIVITÄTEN
- Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für Gäst:innen und Expert:innen nach gemeinnützigen Standards
- Honorarkosten für Gäst:innen und Expert:innen (nur für Einzelpersonen, nicht für Vereine!)
- Sachkosten für Lehr- und Lernmaterial, sowie ggf. Lizenzen
- Sachkosten für Veranstaltungen
- Prüfungskosten für Chinesisch-Sprachprüfungen
- Zuschüsse für Schüler:innen aus diskriminierten und benachteiligten Positionen, sofern ein fairer, offener Prozess gewährleistet ist
- Projektbezogene Kosten
- Workshopkosten

AUFBAU/AUSBAU AGs oder WAHLPFLICHTFÄCHER
- Honorarkosten für externe Lehrkräfte
- Fahrtkosten für externe Lehrkräfte zur Schule
- Lernmaterial

Hinweis: bitte die Förderkriterien und Verwendungshinweise beachten!
Einmalige Aktivitäten, die nicht zu einer dauerhaften Verankerung oder Vertiefung von China-Kompetenzen führen, werden nicht gefördert.
Aktivitäten, die die Schule bereits erfolgreich anbietet und deren Finanzierung bereits gesichert ist, werden nicht gefördert.


NICHT gefördert wird:
- Reisekosten oder reisegebundene Kosten nach China/ ins chinesischsprachige Ausland
- Personalkosten für festangestellte Lehrkräfte
- Infrastrukturkosten für Schule
- IT, Hardware und technische Ausstattung
- Büroausstattung / Raumausstattung für Schulen
- Stipendien für einzelne Schüler:innen
- profitbringende Aktivitäten

Hinweis: das Bildungsnetzwerk China kann ggf. Kürzungen in Bewilligungssumme vornehmen.
Die Einsteigerförderung dient dem Auf- und Ausbau eines strukturellen China-Profils.
Sie ist eine mittelfristige Anschubfinanzierung für Institutionen.

Nach der maximalen Förderdauer von zwei Jahren, kann ein Folgeantrag gestellt werden, sofern dies dem Ausbau eines strukturellen China-Profils dient und sofern weitere Ressourcen seitens der Schule eingebunden werden.
Nein, es ist nicht möglich Förderungen rückwirkend zu beantragen.
Bei laufenden Förderungen ist es nicht möglich Kosten, die vor Bewilligungszeitraum liegen, rückwirkend einzubinden.
Grundsätzlich ist es möglich den bewilligten Kostenplan zu ändern, sofern sich die Gesamtsumme der Förderung nicht ändert und die Veränderungen der Kostenpositionen unter 20% liegen.
Bei anderen Änderungen müssen Sie das BNC umgehend kontaktieren.
Nein, bei einer Spende ist es nicht notwendig die Ausgaben beim BNC einzureichen.
Bei einer Spende ist es lediglich notwendig den Spendeneingang in Form eines Zuwendungsbescheid oder einer Geldeingangsbestätigung einzureichen.

Hinweis: bei einer Förderung (z.B. Einsteigerförderung) müssen Ausgaben exakt nachgewiesen werden.
Ja, alle Ausgaben, die im Förderzeitraum anfallen, müssen durch Rechnungen und Zahlungsbelege nachweisbar sein.
Sie erhalten vom Bildungsnetzwerk China eine Vorlage einer Belegliste und eines zahlenmäßigen Verwendungsnachweises.
Ansprechpartner:in

Natalie Wagner, Referentin für Schulförderung